Kosten und Honorar

Die Kosten für ästhetische Eingriffe (Schönheitsoperationen) unterscheiden sich teilweise erheblich und sind vor allem abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Operation, der Einrichtung in der die Operation durchgeführt wird und vor allem der Qualifikation und Erfahrung des Operateurs. Oft werden für ästhetische Operationen gleiche oder ähnliche Begriffe verwendet, wie z.B. Facelift, Brustvergrösserung oder Fettabsaugung. Dahinter können sich aber sehr unterschiedliche Leistungen verbergen, deren Aufwand und somit auch Kosten erheblich voneinander abweichen können. Auch ist zu beachten, ob die angegebenen Kosten nur das Operationshonorar oder auch zusätzliche Leistungen, wie die Anästhesie, Operationsassistenz, technische Leistungen oder Nachbehandlung beinhalten.

Ästhetische Chirurgie ist „ärztliche Kunst“ im wahrsten Sinne des Wortes. Nur erwerben Sie kein Kunstwerk (Werkvertrag), sondern zahlen für eine Leistung (Dienstleistungsvertrag), die je nach Können und Erfahrung des Chirurgen sehr unterschiedlich ausfallen kann. Sicherlich muss der teuerste Chirurg nicht unbedingt auch immer der Beste sein. Andererseits wird ein seriöser Plastischer Chirurg keine Behandlung zum Schnäppchenpreis anbieten können, da eine qualitativ hochwertige Leistung immer mit einem hohen Aufwand verbunden ist und somit ihren Preis hat. Letztlich muss jeder Patient bzw. jede Patientin selber entscheiden, welchen Preis für welche Leistung er bzw. sie für angemessen hält. Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zu dieser Entscheidung besteht darin sich von einem qualifizierten Plastischen Chirurgen beraten zu lassen.

Medizinisch indizierte Beratungen werden nach den gültigen Tarifen der Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Beratungshonorar
Das Honorar für eine ästhetische Beratung beträgt SFr. 150,- und wird am Tag des Beratungstermins fällig. Die Zahlung kann mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar erfolgen. Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin stellen wir eine Pauschale in Rechnung.

Das Honorar beinhaltet neben einer umfassenden Beratung und körperlichen Untersuchung auch die Erstellung der gesamten Dokumentation einschliesslich digitaler Fotografien. Soweit erforderlich, sind auch weitere Beratungen vor dem geplanten Eingriff eingeschlossen. Das Beratungshonorar verpflichtet Sie zu keiner Behandlung.

Behandlungshonorar
Medizinisch indizierte nicht-operative Behandlungen werden nach den gültigen Tarifen der Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Das Honorar für ästhetisch indizierte nicht-operative Behandlungen wird am Behandlungstag fällig und kann mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar bezahlt werden.

Operationshonorar
Medizinisch indizierte Operationen werden nach den gültigen Tarifen der Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Das Honorar für eine ästhetische Operation ist aufwandsabhängig und wird vor der Operation fällig. Möglich ist die Zahlung per Banküberweisung bis 14 Tage vor der Operation oder die Zahlung mit EC-Karte, Kreditkarte oder bar am Operationstag.

Bei ambulanten und kurzstationären Operationen in der AARE KLINIK beinhaltet das Operationshonorar alle Leistungen, die im Rahmen der Operation und des Klinikaufenthaltes erbracht werden:

  • Operateur
  • Assistenz
  • Anästhesie
  • Medizinisch-technische Leistungen
    • OP-Saal
    • Instrumente
    • Nahtmaterial
    • Verbandsmaterial
    • Medikamente
  • Implantate
  • Hilfsmittel (z.B. Spezial-Mieder/BH)
  • Hotellerie

Bei stationären Operationen im Spital beinhaltet das Operationshonorar nicht die Anästhesie und medizinisch-technischen Leistungen. Diese werden zusammen mit den Kosten für den Spitalaufenhalt separat vom Spital in Rechnung gestellt.

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch gerne Kostenvoranschläge für unterschiedliche Behandlungsoptionen:

  • ambulant oder kurzstationär in der AARE KLINIK
  • stationär im Privatspital (Salem-Spital)
  • stationäre im öffentlichen Spital (Tiefenauspital)