Mit Botulinumtoxin A (Botox) gegen Falten

Botulinumtoxin A ist ein Neurotoxin (Nervengift), das vom Bakterium Clostridium botulinum gebildet wird und erstmals 1946 von Edward J. Schantz in den USA bei Patienten mit schweren Lebensmittelvergiftungen isoliert wurde. Da die Lebensmittelvergiftungen nach dem Verzehr verdorbener Wurst beobachtet wurden, bezeichnete man die Erkrankung als Botulismus (botulus = Wurst). Therapeutisch wurde Botulinumtoxin A erstmals 1980 vom Augenarzt Alan Scott zur Behandlung des Schielens (Strabismus) eingesetzt. In der Folge kam es zu einer raschen Ausweitung der therapeutischen Anwendungen von Botulinumtoxin A. Inzwischen wurde Botulinumtoxin A von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) für 3 Behandlungsgruppen zugelassen:

  • Neurologische Erkrankungen (z.B. Schielen, Augenmuskelkrampf, muskulärer Schiefhals)
  • Ästhetische Korrektur von mimischen Stirnfalten
  • Behandlung des verstärkten Schwitzens der Achseln (Primäre axilläre Hyperhidrosis)

Der 1990 erstmals berichtete Einsatz von Botulinumtoxin A zur Behandlung mimischer Gesichtsfalten (Stirnfalten, Zornesfalten, Lachfalten) stellt heute die häufigste kosmetische Prozedur in den USA dar.

 

Botox: Information versus Werbung
Die Swissmedic regelt in ihren aktuellen Leitlinien die ärztliche Behandlungen mit Botulinumtoxin A in der ästhetischen Medizin.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt einen Entscheid von Swissmedic über Verbote von Arzneimittelwerbung im Rahmen der Anpreisung von ärztlichen Dienstleistungen (vgl. rechtskräftiges Urteil vom 17. Oktober 2011; C-1795/2009). Konkret bedeutet dies Folgendes:

Ausschliesslich Informationen allgemeiner Art über die Gesundheit oder über Krankheiten sind zulässig und fallen nicht in den Geltungsbereich der heilmittelrechtlichen Werbebestimmungen – solche Informationen sind somit nur zulässig, sofern sie sich weder direkt noch indirekt auf bestimmte Arzneimittel beziehen. Damit Webseiten im Rahmen der Bewerbung von ärztlichen Dienstleistungen den werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung entsprechen, darf namentlich der Begriff „Botox“ nicht als Kennzeichnung für spezifische Anwendungen von botulinumtoxinhaltigen Arzneimitteln benutzt werden, da deren Nennung und Abbildung als unerlaubte Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel qualifiziert werden muss. Der Begriff „Botox“ darf auch in keiner Weise hervorgehoben werden; dessen Verwendung als Titel oder im Titel oder als Überschrift einer Rubrik und/oder Unterrubrik sowie innerhalb des Domainnamens oder in Internetadressen (Pfad, URL) ist nicht zulässig. Erlaubt ist hingegen die Wirkstoff-Bezeichnung „Botulinumtoxin“ als Überschrift von Rubriken oder die Erläuterung des Begriffs „Botox-Behandlung“ innerhalb eines Fliesstextes.
Website

Auch wenn der Begriff „Botox“ heute weitläufig synonym für den Wirkstoff Botulinumtoxin A in der Öffentlichkeit und den Medien verwendet wird, verzichten wir entsprechend den Leitlinien der Swissmedic auf dieser Website darauf und verwenden ausschliesslich die neutrale Bezeichnung Botulinumtoxin A.

Wie wirkt Botulinumtoxin A?

Botulinumtoxin A bindet sich spezifisch an Rezeptoren von Nervenendigungen und blockiert die Freisetzung des Nervenbotenstoffes (Neurotransmitters) Acetylcholin, was zu einer vorübergehenden Funktionsminderung des Erfolgsorgans führt. Acetylcholin ist der gemeinsame Botenstoff an den Nervenendigungen der Muskulatur (motorische Endplatten) und der Schweissdrüsen (sympathisches Nervensystem). Hierauf beruht sowohl die Schwächung der mimischen Gesichtsmuskeln bei der Faltenbehandlung als auch die Hemmung der Schweissdrüsenfunktion bei vermehrtem Schwitzen durch Botulinumtoxin A.

Wirkung von Botulinumtoxin A an den Nervenendigungen

Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin A

Durch die gezielte Schwächung bestimmter Gesichtsmuskeln mit Botulinumtoxin A lassen sich mimische Falten, d.h. Falten, die durch die Bewegung der Gesichtsmuskeln hervorgerufen werden, beseitigen oder zumindest vermindern. Besonders geeignet ist Botulinutoxin A zur Behandlung von Stirnfalten, Zornesfalten und Lachfalten. Aber auch Falten an der Nase („bunny lines“), der Oberlippe und dem Kinn sowie muskuläre Bänder am Hals können mit Botulinumtoxin A zuverlässig behandelt werden. Ob sich Falten durch die Behandlung mit Botulinumtoxin A vollständig beseitigen lassen hängt davon ab, wie lange sie bestanden haben und ob die Haut im Faltental bereits anatomisch verändert bzw. ausgedünnt ist. In diesem Fall lässt sich eine vollständige Korrektur der Falte oft nur durch die Kombination von Botulinumtoxin A mit einem Filler, wie z.B. Hyaluronsäure, erzielen. Die faltenglättende Wirkung setzt meist nach 2-4 Tagen ein und hält über 3-6 Monate an, wobei individuelle Unterschiede bestehen und eine erneute Behandlung meist nach 6-12 Monaten gewünscht wird. Bei frühzeitiger Behandlung können mimische Falten mit Botulinumtoxin A vollständig beseitigt bzw. ihr Auftreten verhindert werden. In diesem Sinne wirkt Botulinumtoxin A bei regelmässiger Anwendung präventiv und kann ein jugendliches und natürliches Aussehen erhalten.

Hyperhidrose Behandlung mit Botulinumtoxin A

Ein übermässiges Schwitzen, welches das zur Normalisierung der Körpertemperatur erforderliche Mass überschreitet bezeichnet man als Hyperhidrose. Die Grenzen zwischen normalem Schwitzen und krankhafter Hyperhidrose sind dabei fliessend. Auch wird die Hyperhidrose individuell verschieden wahrgenommen. Botulinumtoxin A eignet sich besonders zur Behandlung des verstärkten Schwitzens in den Achselhöhlen (axilläre Hyperhidrose) und an der Stirn (faziale Hyperhidrose). Ein verstärktes Schwitzen kann als Folge von Krankheiten (Infektionen, Krebs, Hormonstörungen, Nervenkrankheiten) oder als Nebenwirkung von Medikamenten auftreten, was vor einer Behandlung mit Botulinumtoxin A ausgeschlossen werden sollte. Häufig beginnt das verstärkte Schwitzen im jungen Erwachsenenalter, weist in 30-50% der Fälle eine familiäre Häufung auf und kann durch emotionale Belastung ausgelöst werden. In schweren Fällen kann verstärktes Schwitzen zu Entzündungen und Infektionen der Haut in den betroffenen Regionen führen, eine erhebliche psychische Belastung darstellen und sozial isolierend sein. Die lokale Behandlung mit Botulinumtoxin A kann diese Beschwerden lindern oder beseitigen.

Die Dauer der schweisshemmenden Wirkung von Botulinumtoxin A variiert von Patient zu Patient und ist abhängig vom behandelten Hautareal und der Injektionstechnik. Botulinumtoxin A muss oberflächlich in die Haut injeziert werden (Quaddelung), wobei das Toxin sich über einen Radius von 1.5-2.0 cm in der Umgebung verteilt. Hieraus ergibt sich der optimale Abstand zwischen den einzelnen Injektionen, um eine maximale Hemmung der Schweissdrüsen zu erzielen und gleichzeitig die Gesamtdosis so niedrig wie möglich zu halten. Zur Behandlung der axillären Hyperhidrose empfiehlt sich die Injektion von 2.5 bis 5.0 Einheiten Botox®/Vistabel® pro cm2 Hautfläche und Gesamtdosen von 50-100 Einheiten pro Seite, wobei man peripher beginnend und spiralförmig nach zentral fortschreitend 10-15 Quaddeln setzt. Die schweisshemmende Wirkung tritt nach 5-7 Tagen ein und hält durchschnittlich 6 Monate an, wobei individuelle Unterschiede bestehen und eine erneute Behandlung meist nach 6-12 Monaten gewünscht wird.

Nicht jede Form des vermehrten axillären Schwitzens lässt sich mit Botulinumtoxin effektiv behandeln. Im Falle eines Therapieversagens besteht die Möglichkeit einer operativen Entfernung der Schweissdrüsen, meist durch eine Saugkürettage, die ähnlich der Fettabsaugung über kleine Stichinzisionen durchgeführt wird.

Wo finde ich weitere Informationen zur Behandlung des vermehrten Schwitzens (Hyperhidrose)?

Literaturempfehlung: O. Scheufler. Botulinumtoxin bei starkem Schwitzen. In W. Brinckmann und R. Hampel (Hrsg.): Hyperhidrosis – Differentialdiagnose und aktuelle Therapie. Uni-Med Verlag, Bremen, 2006, S. 54-64

Nebenwirkungen von Botulinumtoxin A

Je nach Behandlungsziel können die Wirkungen von Botulinumtoxin A gleichzeitig als Nebenwirkung auftreten. Hierzu zählt die Schwächung von Muskeln oder die Trockenheit der Haut infolge verminderter Schweissbildung.

Bei einem geringen Prozentsatz von Patienten kann es nach langjähriger Behandlung zu einer Resistenz gegen Botulinumtoxin A kommen. Ursächlich hierfür ist die Bildung von Antikörpern gegen Botulinumtoxin A. Die immunologische Reaktion des Körpers auf Botulinumtoxin A und damit das Risiko der Antikörperbildung hängt unmittelbar vom Eiweissgehalt des Präparates ab, der für die Präparate Botox® und Vistabel® vom Hersteller (Fa. Allergan) inzwischen gesenkt wurde. Zudem belegen mehrere klinische Studien auch nach wiederholter Injektion von Botulinumtoxin A eine gleich bleibende Effizienz und lang anhaltende Hemmung des Schwitzens wie bei der Erstinjektion, so dass selbst nach Bildung von Antikörpern meist keine Therapieresistenz unter Botulinumtoxin A zu erwarten ist.

WIE bekomme ich einen Termin in der AARE KLINIK?

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